Umgang mit Buchungsschluss zum Monatsabschluss

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Umgang mit Buchungsschluss zum Monatsabschluss, Konsequente Umsetzung de Buchungsschlusses / Bildung von RSt
Hallo liebe Community,

ich bin neu hier, deshalb weiß ich nicht ob es im Forum einen vergleichbaren Eintrag gibt. Falls ja, bitte ich dies zu entschuldigen.

Ich würde gerne auf das Schwarmwissen zurückgreifen: Wie wird in Euren Unternehmen der Buchungsschluss konsequent umgesetzt um einen Monatsabschluss zu erstellen? Ich bin recht neu in meinem Unternehmen und gerade dabei viele Dinge neu aufzubauen und zu strukturieren.

Es gibt zwar einen "Buchungsschluss", ich musste aber feststellen, dass danach munter weiter gebucht wird, sodass die Beurteilung von Sachverhalten und Bildung von RSt schon am nächsten Tag nicht mehr stimmte. Das ist mir ein Dorn im Auge und ich möchte das gerne abstellen.

Mir schwebt vor nach dem Buchungsschluss einen gewissen Zeitraum zu haben (3-5 Tage) in dem wirklich nichts passiert und nur der Abschluss erstellt wird. Sachverhalte die in der Zeit noch aufkommen und den Leistungszeitraum betreffen würde ich gerne sammeln lassen und gesondert beurteilen ob das dann noch gebucht wird oder als RSt berücksichtigt wird. Eine reguläre Fibu Buchung würde ich gerne erst danach wieder zulassen. Dann wäre der Abschluss zwar erst mal nur Vorläufig aber eben eher valide als wenn unkontrolliert ohne meine Kenntnis noch gebucht wird.

Wie wird das bei Euch gehandhabt?

Ich bin dankbar für jede Art Feedback
Beste Grüße
Hallo Alexander,

wir haben bei uns im Unternehmen auch einen bestimmten Tag in den Monaten eingeführt wo Buchungsschluss für Monatsabschluss eingesetzt wird.
An diesem Tag wird 2 Stunden nichts gebucht um die Daten aus unserer Controlling-Software zu ziehen. Wenn alles gezogen wurde, darf unsere Buchhaltung wieder munter drauf los auch für vergangenen Monat  und aktuellen Monat buchen.

3- 5 Tage finde ich eher sehr überspitzt. Dann hat die Buchhaltung nichts zu tun und wird beurlaubt?  :oops:
Bei uns ist es wie gesagt nur ein Tag und da nur 2 Stunden.

Viele Grüße
Hi,

also ich kenne sowohl fast close wo nach drei Tagen Schluss ist, eine entspanntere Variante mit 5 Tagen und die guten alten Zeiten wo man noch 14 Tage Zeit hatte.

In allen Fällen kenne ich es so das man innerhalb des Abschlusszeitraums (zB bis drei Tage nach Monatswechsel) noch in die vergangene Periode buchen kann. Sowohl Rechnungen als auch Abgrenzungen/Rückstellungen. Am Abschlusstag wird zu einem festen Zeitpunkt die abgelaufene Periode zu gemacht und kann nicht mehr bebucht werden. Alles was danach kommt geht in die Folgeperiode. Natürlich kann während des Abschlusses auch schon in der Folgeperiode gebucht werden. Das Controlling beginnt dann nach dem Abschlusstermin mit der Kommentierung. Gibt auch Fälle wo man während des Abschlusses schon einen Forecast würfelt. Ob das sinnvoll ist kommt wahrscheinlich auf die Umstände und Datenqualität an.

Entscheidend hierbei ist dass die Kostenstellenverantwortlichen oder in letzter Instanz das Controlling abschätzen müssen welche Sachverhalte in der vergangenen Periode noch fehlen, da zB die Lieferantenrechnung noch nicht da ist. In größeren Unternehmen gibt es oft auch Rechnungsworkflows in denen Rechnungen noch in der Freigabe hängen und nicht mehr rechtzeitig verbucht werden können. Auch sowas wäre dann abzugrenzen/rückzustellen.

Meiner Erfahrung nach macht es absolut Sinn alle abgegrenzten/rückgestellten Sachverhalte in Listen zu dokumentieren. Zum einen um ggf. die Inanspruchnahme einzutragen und zum andern damit man nicht den Überblick verliert. Oft wird das Thema ja auch als unterjähriges Gestaltungsmittel genutzt.


Viele Grüße
Nubi
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