Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis

Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf
Beim Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis werden den Umsatzerlösen nur die variablen Kosten der gleichen Periode gegenübergestellt. Es ergibt sich der Deckungsbeitrag. Von diesem Deckungsbeitrag werden dann alle Fixkosten der Periode abgezogen, um das Betriebsergebnis zu ermitteln.

Das Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis führt zum gleichen Betriebsergebnis wie das Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis, wenn in der Betrachtungsperiode keine Bestandsveränderungen stattgefunden haben und auch keine Eigenleistungen erbracht wurden.

Bei Vorliegen von Bestandsveränderungen rühren die unterschiedlichen Betriebsergebnisse der beiden Verfahren daher, dass beim Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis in die Bewertung der Bestände Fixkostenanteile einfließen, während auf Teilkostenbasis die Bestandsbewertung nur zu variablen Herstellkosten erfolgt.


Das Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis lastet die gesamten Fixkosten der Periode an, in der sie entstanden sind. Hat in der Betrachtungsperiode eine Bestandserhöhung stattgefunden, so führt die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens auf Teilkostenbasis zu einem schlechteren Betriebsergebnis als die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens auf Vollkostenbasis. Bei Lagerbestandsminderungen ist es dagegen umgekehrt.

Das Betriebsergebnis lässt sich beim Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis nach dem folgenden Schema ermitteln.

MEK
+ variable MGK
+ FEK
+ variable FGK
= variable HK der Produktion
+ Bestandsminderungen (bewertet zu variablen HK)
– Bestandsmehrung (bewertet zu variablen HK)
– Eigenleistungen (bewertet zu variablen HK)
= variable HK des Umsatzes
+ variable VwGK
+ variable VtGK
= variable SK des Umsatzes

Beispiel zum Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis:

Zunächst gelten die gleichen Daten wie im letzten Beispiel:

Produzierte Mengen 20.000
abgesetzte Menge 15.000
Stückpreis 70


MEK 200.000
FEK 100.000
MGK 20.000
FGK 80.000
VwGK 60.000
VtGK 40.000

Das Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis macht eine Trennung in fixe und variable Kosten erforderlich.

Von den Material- und Fertigungsgemeinkosten gelten 20 % als fix. Die Verwaltungs- und Vertriebskosten beziehen sich auf die abgesetzten Mengen, 90 % der Verwaltungskosten und 20 % der Vertriebskosten gelten als fix. Zu bestimmen ist das Betriebsergebnis mit Hilfe des Umsatzkostenverfahrens auf Teilkostenbasis.

Es müssen zunächst die Herstellkosten der Produktion auf Teilkostenbasis ermittelt werden, da sie die Grundlage für die Bestandsbewertung darstellen:

MEK 200.000
+ FEK 100.000
+ MGK (variabel) 16.000
+ FGK (variabel) 64.000
= HK Produktion 380.000

Produziert wurden 20.000 Einheiten, davon liegen 5.000 am Ende der Periode auf Lager, es ergibt sich also die folgende Lagerbestandserhöhung:

380.000 / 20.000 * 5.000 = 95.000

Im folgenden Schema werden die variablen Selbstkosten der umgesetzten Erzeugnisse und das Betriebsergebnis ermittelt:

MEK 200.000
+ FEK 100.000
+ MGK (variabel) 16.000
+ FGK (variabel) 64.000
= HKv der Produktion 380.000
– Bestandsmehrung 95.000
= HKv des Umsatzes 285.000
+ VwGKv 6.000
+ VtGKv 32.000
= SKv 323.000

Erlöse 1.050.000
– Kv 323.000
= DB 727.000
– Kf 82.000
= Betriebsergebnis 645.000

Das Betriebsergebnis aufgrund der Teilkostenrechnung fällt wegen der Bestandsmehrung um 5.000 € schlechter aus als bei Anwendung der Vollkostenrechnung. Dies liegt daran, dass in die Bestandsbewertung bei der Teilkostenbasis nur die variablen Herstellkosten einfließen. Die Fixkosten belasten in voller Höhe das Betriebsergebnis der laufenden Periode.




letzte Änderung E.R. am 13.04.2023
Autor:  Dipl. Volkswirt Friedrich Schnepf

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